Expertengespräche Vertragliches Risikomanagement

Compliance

Die Einhaltung regulatorischer Anforderungen ist seit jeher die Grundlage für unternehmerische Tätigkeiten. Dies beginnt bei der Gewerbeanmeldung und endet betriebswirtschaftlich mit der Abgabe der Steuererklärung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Neu daran ist nur, dass seit einigen Jahren „Compliance“ als Überbegriff hierfür verwendet wird. Es gilt ein strenger Maßstab, wie Compliance in verschiedenen Bereichen zu organisieren und zu dokumentieren ist.
Wir von THORWART Consult unterstützen Sie in einem „Health Check“ gerne bei der strukturellen Aufarbeitung Ihrer Handlungsfelder im Bereich Compliance. Sofern wir hieraus die Notwendigkeit eines konkreten Prüfungs- oder Handlungsbedarfes ableiten, kann in Kooperation mit THORWART Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer professionell Abhilfe geschaffen werden.

Gerne erläutern wir Ihnen die typische Vorgehensweise im Rahmen eines „Health Checks". Sprechen Sie uns an!

Berater

Dr. jur. Alexander Grieger

Dipl. Wirtschaftsjurist (Univ.)